Frachtrecht
CMR und besondere Haftungserklärungen

CMR-Maschinentransport: Wertdeklaration oder besonderes Lieferinteresse?

Wertdeklaration oder besonderes Lieferinteresse nach Art. 24 und 26 CMR: Voraussetzungen, Frachtbrief, Zuschlag und Nachweis bei Maschinentransporten.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ansprechperson

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

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Mag. Bernhard Brandauer unterstützt bei der rechtlichen Einordnung von Transportverträgen, Transportschäden und frachtrechtlichen Forderungen.

5. Oktober 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Bei wertvollen Maschinen erfüllen die Wertdeklaration nach Art. 24 CMR und das besondere Interesse an der Ablieferung nach Art. 26 CMR verschiedene Aufgaben. Art. 24 ermöglicht einen höheren Warenwert im CMR-Frachtbrief. Art. 26 betrifft zusätzlich bewiesene wirtschaftliche Schäden bei Verlust, Beschädigung oder Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist. Für beide Erklärungen braucht es einen vereinbarten Zuschlag zur Fracht und einen Eintrag im Frachtbrief.

Die passende Erklärung hängt davon ab, welcher Schaden bei der konkreten Sendung droht. Ein hoher Maschinenwert, ein möglicher Produktionsstillstand und eine Transportversicherung sind getrennt zu beurteilen. Eine Eintragung führt für sich allein noch nicht zu einer Zahlung.

Vor dem Transport

Welche CMR-Erklärung passt zu Ihrem Risiko?

Ordnen Sie Warenwert und mögliche Folgeschäden ein. Entscheidend bleibt, was mit dem Frachtführer vereinbart und im CMR-Frachtbrief festgehalten wird.

01 Frage 1

Welches Risiko soll der Transportauftrag abbilden?

Die CMR unterscheidet den Wert der Maschine von einem darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Schaden.

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Die Warenwertseite steht im Vordergrund.

Vereinbaren Sie den konkreten Wert und den Zuschlag zur Fracht. Der Absender trägt den Wert nach Art. 24 CMR in den CMR-Frachtbrief ein. Der erklärte Betrag ersetzt die Obergrenze des Art. 23 Abs. 3 CMR, macht eine Entschädigung aber nicht automatisch fällig.

02

Ein möglicher weiterer wirtschaftlicher Schaden soll erfasst werden.

Prüfen Sie ein besonderes Interesse an der Ablieferung nach Art. 26 CMR. Legen Sie den Betrag fest, vereinbaren Sie den Zuschlag und dokumentieren Sie den Eintrag im CMR-Frachtbrief. Einen zusätzlichen Schaden müssen Sie im Anlassfall konkret nachweisen.

03

Warenwert und zusätzliches Lieferinteresse sollten getrennt geprüft werden.

Vereinbaren Sie für jede Erklärung ihren Zweck, Betrag und Zuschlag. Der Warenwert nach Art. 24 CMR und der weitere Schaden nach Art. 26 CMR sind keine austauschbaren Angaben. Halten Sie beide Einträge für die konkrete Sendung im CMR-Frachtbrief fest.

Wertdeklaration nach Art. 24 CMR

Art. 23 Abs. 3 CMR setzt eine Obergrenze für die Entschädigung bei Verlust des Gutes. Nach Art. 24 CMR kann der Absender einen höheren Wert der Maschine im CMR-Frachtbrief angeben. Der erklärte Betrag tritt an die Stelle dieser Obergrenze. Voraussetzung ist ein mit dem Frachtführer vereinbarter Zuschlag zur Fracht.

Die Erklärung betrifft den Warenwert. Sie ersetzt weder die Voraussetzungen der CMR-Haftung noch den Nachweis eines eingetretenen Schadens. Der Absender sollte deshalb nicht nur den Gesamtwert einer Maschinenlieferung kalkulieren, sondern auch eindeutig festhalten, welche Maschine oder welches Los der angegebene Betrag erfasst.

Bei einer Beschädigung gelten zusätzlich die Berechnungsregeln des Art. 25 CMR. Dieser knüpft an die Wertminderung an und enthält eigene Obergrenzen. Eine Wertdeklaration ist daher keine pauschale Zusage, dass der Frachtführer bei jedem Schaden den angegebenen Betrag zahlt. Maßgeblich bleiben der konkrete Schaden und die Voraussetzungen der Haftung.

Besonderes Interesse an der Ablieferung nach Art. 26 CMR

Art. 26 CMR sieht eine Erklärung für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung sowie für die Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist vor. Der Absender trägt den Betrag des besonderen Interesses an der Ablieferung im CMR-Frachtbrief ein und vereinbart mit dem Frachtführer einen Zuschlag zur Fracht.

Ist ein besonderes Interesse angegeben, kann zusätzlicher bewiesener Schaden unabhängig von der Entschädigung nach Art. 23, 24 und 25 CMR verlangt werden. Der Ersatz reicht höchstens bis zum erklärten Interessenbetrag. Denkbar sind etwa konkret belegte Mehrkosten oder Folgen für einen nachgelagerten Produktionsablauf. Ob eine Position ersatzfähig ist, hängt von ihrem tatsächlichen Eintritt, dem Zusammenhang mit dem Transportereignis und der Beweislage ab.

Eine verspätete Ablieferung allein belegt keinen zusätzlichen Schaden. Bei einer Lieferfristüberschreitung müssen die vereinbarte Frist und die wirtschaftlichen Folgen nachvollziehbar sein. Die Einordnung zum Verspätungsschaden nach der CMR behandelt diese Anspruchsseite gesondert.

Art. 24 und Art. 26 CMR im Vergleich

Art. 24 CMR: Gegenstand ist der angegebene Warenwert. Der Betrag ersetzt die Obergrenze des Art. 23 Abs. 3 CMR. Der Schwerpunkt liegt auf der Warenwertentschädigung, wenn die CMR-Haftung dem Grunde nach greift.

Art. 26 CMR: Gegenstand ist ein bestimmter weiterer wirtschaftlicher Schaden, der durch Verlust, Beschädigung oder die Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist entsteht. Der Schaden muss bewiesen sein. Er kann zusätzlich zu Ansprüchen nach Art. 23 bis 25 CMR bis zur Höhe des erklärten Interesses verlangt werden.

Wenn beide Erklärungen relevant sind: Legen Sie Warenwert und besonderes Lieferinteresse mit eigenem Zweck und Betrag fest. Vereinbaren Sie den jeweiligen Zuschlag und dokumentieren Sie jede Erklärung im CMR-Frachtbrief. Eine hohe Maschinenrechnung allein erklärt kein besonderes Lieferinteresse.

Zuschlag und CMR-Frachtbrief vor der Übernahme abstimmen

Die Art. 24 und 26 CMR sehen jeweils einen Zuschlag zur Fracht vor, dessen Höhe zu vereinbaren ist. Die CMR nennt dafür in diesen Bestimmungen keinen einheitlichen Pauschalbetrag. Klären Sie daher im Transportangebot, welche Erklärung gewünscht ist, welcher Betrag gelten soll und welcher Zuschlag dafür verrechnet wird.

Prüfen Sie vor der Übernahme, ob Auftrag, Auftragsbestätigung und CMR-Frachtbrief dieselbe Sendung und denselben Betrag erfassen. Bezeichnen Sie Maschinen oder Lose so genau wie erforderlich. Bewahren Sie das Transportangebot, die Vereinbarung über den Zuschlag und eine Kopie des ausgefüllten Frachtbriefs auf.

Eine Rechnung oder ein Lieferschein kann den Warenwert belegen. Die Erklärung selbst gehört in den CMR-Frachtbrief und setzt den vereinbarten Zuschlag voraus. Für die übrige Transportdokumentation hilft der Beitrag zum CMR-Frachtbrief, Unterschrift und Vorbehalt.

CMR-Erklärung und Transportversicherung getrennt prüfen

Eine Wertdeklaration oder ein besonderes Lieferinteresse ist Teil der CMR-Haftungsordnung. Eine Transportversicherung beruht auf einem eigenen Versicherungsvertrag. Prüfen Sie dort insbesondere den versicherten Wert, die gedeckten Gefahren, einen möglichen Selbstbehalt und vereinbarte Ausschlüsse.

Die Unterlagen sollten zusammenpassen: Warenbeschreibung und Wert im Transportauftrag, vereinbarte CMR-Erklärung samt Zuschlag und Versicherungspolizze. Eine Erklärung nach Art. 24 oder 26 ersetzt keine Prüfung des Versicherungsschutzes. Umgekehrt ändert eine Versicherung für sich genommen nicht den im CMR-Frachtbrief vereinbarten Haftungsrahmen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wertdeklaration und zum Lieferinteresse

Garantiert die Wertdeklaration die Zahlung des angegebenen Betrags? +
Nein. Der erklärte Wert ersetzt die Obergrenze des Art. 23 Abs. 3 CMR. Haftung, eingetretener Schaden und dessen Höhe müssen weiterhin nachgewiesen werden.
Deckt Art. 24 CMR einen Produktionsstillstand ab? +
Art. 24 betrifft den Warenwert. Ein zusätzlicher bewiesener wirtschaftlicher Schaden kann über ein besonderes Interesse an der Ablieferung nach Art. 26 CMR geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Können Wertdeklaration und besonderes Lieferinteresse gemeinsam vereinbart werden? +
Die Erklärungen verfolgen verschiedene Zwecke. Wenn beide gebraucht werden, sollten Betrag, Zweck und Zuschlag jeweils getrennt vereinbart und im CMR-Frachtbrief eingetragen werden.
Reicht eine Maschinenrechnung als Erklärung? +
Eine Rechnung kann den Warenwert belegen. Die Erklärung nach Art. 24 oder 26 CMR muss zusätzlich im CMR-Frachtbrief stehen und den vereinbarten Zuschlag berücksichtigen.
Ersetzt eine Transportversicherung die Erklärungen? +
Nein. Die Versicherung folgt ihrer eigenen Polizze. Prüfen Sie Deckungsumfang und Selbstbehalt zusätzlich zur CMR-Erklärung.

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