Die Art. 24 und 26 CMR sehen jeweils einen Zuschlag zur Fracht vor, dessen Höhe zu vereinbaren ist. Die CMR nennt dafür in diesen Bestimmungen keinen einheitlichen Pauschalbetrag. Klären Sie daher im Transportangebot, welche Erklärung gewünscht ist, welcher Betrag gelten soll und welcher Zuschlag dafür verrechnet wird.
Prüfen Sie vor der Übernahme, ob Auftrag, Auftragsbestätigung und CMR-Frachtbrief dieselbe Sendung und denselben Betrag erfassen. Bezeichnen Sie Maschinen oder Lose so genau wie erforderlich. Bewahren Sie das Transportangebot, die Vereinbarung über den Zuschlag und eine Kopie des ausgefüllten Frachtbriefs auf.
Eine Rechnung oder ein Lieferschein kann den Warenwert belegen. Die Erklärung selbst gehört in den CMR-Frachtbrief und setzt den vereinbarten Zuschlag voraus. Für die übrige Transportdokumentation hilft der Beitrag zum CMR-Frachtbrief, Unterschrift und Vorbehalt.