Stellen Sie zuerst den vollständigen Verkehrsweg zusammen: Niederlassungsstaat des Unternehmens, Be- und Entladeorte, Staatenfolge und geplante Teilstrecken. Halten Sie fest, welches Unternehmen den Auftrag tatsächlich ausführt. Bei einer Kette aus Auftraggeber, Spedition und Frachtführer müssen die Dokumente diesen Rollen zugeordnet sein.
Vergleichen Sie dann die festgestellte Route mit der konkreten Grundlage nach § 7 Abs. 1. Notieren Sie Aussteller, Inhaber und Gültigkeitszeitraum. Prüfen Sie die Vorgaben zum Fahrzeug und zur Verwendung, soweit sie in der Gemeinschaftslizenz, CEMT-Genehmigung, österreichischen Bewilligung oder zwischenstaatlichen Genehmigung festgelegt sind. Klären Sie eine mögliche Ausnahme nach Abs. 4 anhand der tatsächlich ergangenen Anordnung.
Zum Schluss kontrollieren Sie, welches Dokument im Fahrzeug vorliegen muss und welche Unterlagen für den Lenker gesondert erforderlich sind. So lassen sich Marktzugang, Dokumentenmitführung und Fahrerstatus auseinanderhalten. Bei offenen Angaben sollte die Berechtigung vor dem Grenzübertritt mit der zuständigen Behörde geklärt werden, statt aus einer früheren Fahrt auf die aktuelle Genehmigung zu schließen.