Eine brauchbare Weisung beantwortet nicht nur die Frage, wohin die Ware soll. Sie beschreibt die Sendung, den gewünschten Ablauf und die Grenzen, innerhalb derer der Spediteur handeln darf. Dazu gehören Warenart, Menge, Packstücke, Abmessungen, Gewicht, Abholstelle, Lieferstelle, Empfänger, Ansprechpartner und die gewünschte Lieferfrist.
Besondere Eigenschaften der Ware müssen klar bezeichnet werden. Das betrifft etwa empfindliche Ware, Temperaturvorgaben, Gefahrgut, wertvolle Güter, feste Zeitfenster oder ein Verbot des Umladens. Verwenden Sie dafür die einschlägigen Unterlagen und vermeiden Sie pauschale Begriffe wie „dringend“ oder „vorsichtig“, wenn daraus konkrete organisatorische Anforderungen folgen sollen.
Auch wirtschaftliche Vorgaben sollten nachvollziehbar sein. Wenn eine bestimmte Transportart, ein bestimmter Frachtführer oder eine bestimmte Versicherung gewünscht ist, gehört dies in den Auftrag. Eine gewünschte Auswahl ist von einer zwingenden Weisung zu unterscheiden. Bei unklaren Formulierungen sollte der Spediteur nachfragen, statt eine wesentliche Entscheidung stillschweigend selbst zu treffen.
Bei internationalen Straßentransporten können die Angaben für den Frachtbrief zusätzlich relevant werden. Artikel 6 CMR nennt unter anderem Absender, Frachtführer, Übernahme- und Ablieferungsort, Empfänger, Warenbeschreibung, Packstücke, Zeichen, Nummern und Gewicht. Der Speditionsauftrag und der Frachtbrief sind nicht dasselbe Dokument, sollten aber widerspruchsfrei zusammenpassen.