Nur den Einbruch dokumentieren: Halten Sie auch Route, Ruhezeit, Abstellort, Bewachung, Fahrzeugzugang und die erste Reaktion fest.
„Bewacht“ als Beweis verwenden: Sichern Sie konkrete Angaben zu Einfahrt, Umfriedung, Kontrollgängen, Beleuchtung und dem tatsächlichen Stellplatz.
Art 17 Abs 2 CMR pauschal behaupten: Die Ausnahme setzt voraus, dass der konkrete Verlust trotz möglicher Maßnahmen unvermeidbar und nicht abwendbar war.
Telematik- und Kommunikationsdaten überschreiben: GPS-Verläufe, Dispositionsnachrichten und Alarmmeldungen sollten unverändert gespeichert werden.
Warenmenge und Wert erst später klären: Frachtbrief, Packliste, Lieferschein und Rechnungsunterlagen gehören frühzeitig zur Schadenakte.
Rastplatzdaten nicht anfordern: Betreiberangaben, Buchung, Zahlungsbeleg und Kontrollaufzeichnungen können den Ablauf wesentlich präzisieren.