Die Person, die eine Zahl in ein System eingibt, ist nicht automatisch selbst der Absender im Sinn des Beförderungsvertrags. Für Art. 7 CMR sind Vertrag, Vollmacht, Auftrag und die tatsächliche Kommunikation zusammenzuführen. Das gilt besonders bei Spediteuren, Disponenten und Mitarbeitern des Absenders.
Erstellen Sie eine Chronologie mit Auftragserteilung, Übermittlung der Angaben, Ausstellung des Frachtbriefs, Übernahme, Kontrollen, Korrekturen und der behaupteten Kostenfolge. Ordnen Sie jede Information einer Fassung und einer handelnden Person zu. So lässt sich unterscheiden, ob eine Angabe von Beginn an falsch war, später geändert wurde oder erst beim Frachtführer falsch eingetragen wurde.
Der Beitrag Verfügungsrecht des Absenders nach CMR behandelt die Weisungs- und Verfügungsfragen bei einem Transportstopp oder einer Änderung des Empfängers. Diese Fragen können den Ablauf ergänzen, ersetzen aber nicht die Prüfung der Richtigkeit der Frachtbriefangabe.