Für die Einordnung des Fristbeginns sollten Sie den Beförderungsvertrag, den Auftrag, den Frachtbrief, die vereinbarte Lieferfrist und die Abliefer- oder Verlustmeldungen zusammenführen. Bei Beschädigung oder teilweisem Verlust kommen Fotos, Zustandsberichte und die Zuordnung der betroffenen Packstücke hinzu. Diese Unterlagen belegen nicht automatisch den Anspruch, machen aber die zeitliche Einordnung überprüfbar.
Für eine schriftliche Reklamation gehören der genaue Anspruch, die betroffene Sendung, der behauptete Schaden, die gewünschte Einstandspflicht und die relevanten Belege in die Akte. Bewahren Sie außerdem die Antwort des Frachtführers und den Nachweis auf, wann die Erklärung und ihre Beilagen eingelangt sind.
Die Hemmung nach Art. 32 Abs 2 CMR und die Unterbrechung richten sich im Übrigen nach dem Recht des angerufenen Gerichts. Der konkrete Fristenlauf sollte daher nicht allein aus einem Kalenderdatum abgeleitet werden. Wenn mehrere Transporte oder Anspruchspositionen betroffen sind, ist jede Position gesondert zuzuordnen.