Sichern Sie den Transportauftrag, die Auftragsbestätigung, den Frachtbrief, die Warenbeschreibung und alle Weisungen. Bei hochwertigen oder besonders gefährdeten Gütern gehören auch Warnungen, vereinbarte Sicherungsmaßnahmen, Versicherungsangaben und Informationen zum üblichen Ablauf in die Akte.
Ergänzen Sie die Unterlagen um die tatsächliche Transportspur: Übernahme, Tracking, GPS-Daten, Fahrerkommunikation, Übergaben, Abstellort, Fotos, Videoaufzeichnungen und den Ablieferungsbeleg. Halten Sie fest, welche Datei im Original vorhanden ist und wer sie erstellt oder übermittelt hat.
Schließen Sie die Akte mit der Schadensmeldung, der Reaktion des Frachtführers, Gutachten, Rechnungen und einer nachvollziehbaren Schadensaufstellung. Die [Anleitung zur Beweissicherung bei Transportschäden](/aktuell/transportschaden-beweise-sichern/) zeigt, wie die ersten Nachweise geordnet werden können. Für die rechtliche Einordnung von Haftungsgrenze und Art. 29 sollten die Unterlagen anschließend als zusammenhängender Ablauf geprüft werden.